AGB
Auftragsbedingungen:
Der Anzeigenpreis gilt für je eine Auflage. Die Verteilung des Werbeobjekts erfolgt über die Deutsche Post AG an Haushalte mit Tagespost, oder über ein anderes Verteilungs- unternehmen an max. fünfzehn öffentlichen Einrichtungen. Der Anzeigenauftrag läuft zunächst für zwei Jahre und beinhaltet jährlich drei kostenpflichtige Auflagen. Für jede Auflage entsteht der Anzeigenpreis zzgl. Satz- und Reprokosten erneut. Die Werbeagentur medienwelt e.K. behält sich das Recht vor, mehrere Auflagen des Werbeobjekts in einem Verteilungsgebiet zu veröffentlichen und über Verteilung bzw. Auslieferungstermine zu entscheiden. Die Verteilung erfolgt in dem, mit dem Kunden besprochenen oben ange- gebenem Verteilungsgebiet (PLZ-Region). Die Auflagenhöhe beläuft sich je Auftragsjahr (drei kostenpflichtige Auflagen á tausend Stück) bei dem oben angegebenen Werbeobjekt auf 3 000 Exemplare. Nebenabsprachen und besondere Vereinbarungen wie einmaliges Erscheinen, Konkurrenzausschluss, Platzierungszusagen, Korrekturabzüge und Vertrags- änderungen bedarf es zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung. Auf schrift- lichen Wunsch erhält der Kunde eine Verteilerliste (Einlieferungsliste). Druckunterlagen hat der Auftraggeber spätestens eine Woche nach Vertragsabschluss der Werbeagentur medienwelt e.K. reprofähig vorzulegen, da ansonsten für Druckqualität und Gestaltung keine Garantie übernommen werden kann. Textänderungen sind während der Vertragslaufzeit nicht möglich. Der Druck erfolgt wenn nicht anders vereinbart, 4/4-farbig Euroskala. Der Auftraggeber verzichtet auf eine Annahmebestätigung. Der Vertag beginnt mit Vertragsdatum und kann für den laufenden Veröffentlichungszeitraum von zwei Jahren nicht gekündigt werden. Die Abtretung der Ansprüche aus diesem Anzeigenvertrag durch die Werbeagentur medienwelt e.K. bleibt vorbehalten. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn vom Auftraggeber nicht drei Monate vor Ende des Vertragsablauf schriftlich bei der Agentur eingehend gekündigt wird.
Besondere Vereinbarungen: _________________________________________________
|